In bestimmten Situationen ist es möglich, dass eine Person aufgrund finanzieller Schwierigkeiten von einem Schuldenerlass profitieren kann. Dieser Vorgang wird von der Überschuldungskommission durchgeführt. In der Tat zielt es auf die Erholung einer Person ab, die sich in einer finanziellen Notlage befindet. Dieses Verfahren ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft und nicht für jeden zugänglich.

Wer ist vom Erlass der Schulden betroffen?

Bei dieser Operation geht es um Menschen, die sich in einer Situation der Überschuldung befinden, bis zu dem Punkt, dass sie nicht die Mittel haben, um ihre Schulden zurückzuzahlen. Ihre finanzielle Situation ist sehr kritisch und ein Weiterkommen scheint unmöglich. Der Schuldenerlass wird jedoch gewährt, wenn die Überschuldungskommission der Bank die finanzielle Situation der überschuldeten Person als unheilbar eingestuft hat. Mit anderen Worten, diese extreme und außergewöhnliche Entscheidung kann nur von der Überschuldungskommission getroffen werden, nachdem eine Akte bei der Banque de France eingereicht wurde. Nach dem Studium der Akte und abhängig von der Art der Schulden kann diese Bank den Antrag auf Schuldenlöschung annehmen oder ablehnen. Wenn sie akzeptiert wurde, müssen einige Verfahren befolgt werden. Es ist zu beachten, dass der Antragsteller seinen Wohnsitz in Frankreich haben und die französische Staatsangehörigkeit besitzen muss.

Wie erfolgt der Schuldenerlass?

Um vom persönlichen Genesungsverfahren profitieren zu können, muss die überschuldete Person einen Antrag bei der Commission de surendettement stellen. Sie können die Datei online herunterladen oder direkt zu einer Filiale der Banque de France gehen. Dann muss die Akte ordnungsgemäß mit den verschiedenen erforderlichen Belegen vervollständigt werden. Sobald die Unterlagen vom Antragsteller ausgefüllt sind, muss die Akte mit den beizufügenden Dokumenten wie: Ausweis, Ausgaben- und Einkommensnachweis, Übersicht der ausstehenden Schulden und einem Dokument, das die Situation des Antragstellers erklärt, an die Adresse der genannten Agentur geschickt werden.

Mögliche Entscheidungen der Kommission für Überschuldung

Es ist wichtig zu wissen, dass die Überschuldungskommission den Antrag auf Schuldenerlass ablehnen oder annehmen kann, abhängig von der finanziellen Situation des Antragstellers und der Art der Schulden. Wenn sie es für erforderlich hält, kann sie den Antragsteller auffordern, zusätzliche Informationen entweder per Post oder telefonisch zu übermitteln. Es können mehrere Entscheidungen getroffen werden: eine positive Entscheidung, die Eintragung in den FICP oder eine Ablehnung. Es ist zu beachten, dass der Antragsteller bei Ablehnung des Antrags die Entscheidung anfechten kann. Und im Streitfall muss die Partei, die dies anfechten möchte, einige weitere Verfahren befolgen.